Jeden Sonntag feiert unser Bischof an Sonntagen um 11 Uhr und an Werktagen um 19 Uhr die heilige Messe im Dom in Osnabrück. Dieser Gottesdienst wird auf bistum-osnabrueck.de übertragen. Das ganze Bistum ist eingeladen, sich dieser Feier anzuschließen und dadurch eine große virtuelle Gottesdienstgemeinschaft zu bilden. Bitte laden Sie die Gläubigen aus Ihren Arbeits- und Seelsorgezusammenhängen dazu ein.

Das Bistum hat unter der Nummer 0541 318-801 ein Telefonisches Gesprächsangebot Es steht montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Internetseelsorge ist unter https://bistum-osnabrueck.de/seelsorge-online/ zu erreichen. Bitte machen Sie diese Angebote bekannt.

Verlautbarungen des Bischofs

 

0 Anweisungen zur Feier der Heiligen Woche

1 Fastenhirtenbrief 2020 unseres Bischofs Franz-Josef Bode

2 Regelungen (s.u.)

3. Dokumente des Gesundheitsamtes

 

1 Fastenhirtenbrief 2020 unseres Bischofs Franz-Josef Bode

Liebe Schwestern und Brüder!
Trotz Frühlingssonne tief bedrückende Zeiten! Noch nie, solange die meisten von
uns denken können, gab es eine so umfassende Durchkreuzung unseres öffentlichen
und privaten Lebens wie jetzt durch das Coronavirus. Und das weltweit und in
unmittelbarer Nähe. Nur schrittweise erkennen wir, was das alles für uns bedeutet.
Deshalb wende ich mich heute an Sie, um Ihnen nicht nur eine Liste von Maßnahmen
und Anordnungen zukommen zu lassen – solche klaren Ansagen sind jetzt vonnöten
-, sondern Sie auch an dem Schmerz teilhaben zu lassen, den es mir bereitet,
das gottesdienstliche Leben so sehr einschränken zu müssen.
Wenn wir gezwungen sind, derart an den Kern unserer christlichen Existenz zu gehen,
bedeutet diese Herausforderung, dass wir uns gerade jetzt auf die andere Seite
dieses Kerns besinnen müssen: auf die deutenden und tröstenden Worte der Schrift
und auf die Caritas, die tiefe Solidarität mit verunsicherten, verängstigten und in Not
geratenen Menschen. Wir müsse neue Formen des christlichen Miteinanders entwickeln
in kreativer und ideenreicher Weise.
Wir werden uns uralter und für viele doch neuer Formen des Gebets und der Nächstenliebe
bewusst werden, die uns helfen, uns in Vertrauen und Glauben, in Hoffnung
und Zuversicht, in Solidarität und Liebe zu üben. Erinnern wir uns der ganz fundamentalen
Weisen des Glaubens und ergreifen wir gleichzeitig die modernen Möglichkeiten
menschlicher Kommunikation, um einander beizustehen.
Wir erleben eine ganz andere Fastenzeit. Viel ist uns genommen, was sonst selbstverständlich
war. Aber auch in diesem Fasten ist uns ,,der Bräutigam nicht genommen“
(vgl. Lk 5,34). Und mit Paulus dürfen wir gewiss sein, ,,dass weder Tod noch
Leben … weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges noch Gewalten … uns
scheiden können von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn (Röm 8,38 f.).
Das Evangelium des 3. Fastensonntags hat uns im Gespräch Jesu mit der Samariterin
am Brunnen (Joh 4) daran erinnert, was wahre Anbetung Gottes bedeutet: ,,Die
Stunde kommt und sie ist schon da, zu der die wahren Beter den Vater anbeten
werden im Geist und in der Wahrheit; denn so will der Vater angebetet werden“ (Vers 23).
Das heißt doch, dass dort, wo weder öffentliche Gottesdienste noch gemeinschaftliche
Feiern stattfinden können, jede und jeder anbeten kann im Geist und in der
Wahrheit, im persönlichen Gebet und in der Solidarität echter Liebe. Jetzt muss sich
unter neuen Umständen bewähren, was die Gegenwart Christi in uns und unter uns
als ,,Tempel des Heiligen Geistes“ bedeutet (1 Kor 6, 19).
Ja, wir werden in den nächsten Wochen und Monaten – auch an den Kar- und Ostertagen
– auf die öffentliche Feier des Todes und der Auferstehung Christi in der
heiligen Messe verzichten müssen. Aber alle können daran teilnehmen durch die
Gottesdienstübertragungen in Hörfunk, Fernsehen und Internet. Dort sollen auch
Sonntags- und Werktagsmessen aus unserem Dom übertragen werden. Ich lade damit
alle im Bistum zu einer neuen Form der Gottesdienstgemeinschaft ein. Der Dom
und die meisten Kirchen werden weiter offenstehen zum persönlichen Gebet, zum
Verweilen vor dem Tabernakel, zur Beichte und zur Besinnung vor den Bildern der
Heiligen. Vielerorts stehen Seelsorger und Seelsorgerinnen zum Gespräch bereit,
und Gebetshilfen liegen aus.
Was uns alle auch sehr schmerzen wird, ist, dass die Erstkommunionfeiern und die
Firmungen verschoben werden müssen, ebenso Wallfahrten und Jubiläen, und dass
ein solches Großereignis wie die Nordwestdeutsche Messdienerwallfahrt im Juni
ausfällt.
Unser weithin sicher geglaubtes Leben erfahren wir heute als zutiefst verletzlich und
zerbrechlich. Da ist jedes Zeichen der Solidarität und Zuwendung und jede Idee zur
Überwindung von Einsamkeit, Hilflosigkeit, Angst und Niedergeschlagenheit wichtig.
Dazu gehören ein freundlicher Umgang ,,auf Abstand“ und die Nutzung aller guten
Möglichkeiten von Telefon und sozialen Medien genauso wie das Gebet füreinander
und miteinander in den Familien. Darüber hinaus sollen alle wissen, dass täglich die
heilige Messe stellvertretend für alle gefeiert wird von vielen Priestern und Bischöfen
für das Heil des Bistums, das Heil unseres Landes und der weltweiten
Menschheitsfamilie. Die Eucharistie, die heiligen Worte der Schrift und die Solidarität
aller sind ein fester und tragender Grund, besonders in Zeiten wie diesen.
So sehr jetzt jeder auf sich selbst und die eigene Gesundheit achten muss, so sehr
brauchen wir die vielen kleinen und großen Achtsamkeiten für die besonders Bedrängten
und Verzweifelnden, die es schon bald in größerer Zahl geben wird. Von
Herzen danke ich allen, die schon jetzt und in den kommenden Wochen mit hohem
Einsatz ihren Dienst tun in den Krankenhäusern, in der Altenhilfe, in der Kinderbetreuung
und in vielen anderen karitativen und sozialen Einrichtungen. Die kommenden
Wochen der Fastenzeit und die Feier von Karwoche und Ostern – wenn auch in
ungewohnten und neuen Formen – soll und will die gemeinsame Überzeugung in
uns wachhalten, dass selbst in dieser Bedrängnis viel Potential zum Guten steckt:
viel Glaube, viel Hoffnung, viel Liebe! ,,Denn Gott hat uns nicht einen Geist der Verzagtheit
gegeben, sondern einen Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit“,
ruft uns der Apostel Paulus zu (1 Tim 1, 7).
So segne uns alle der dreieinige Gott: der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.
Osnabrück, im März 2020

2. Vorbeugende Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Coronavirus
2. aktualisierte Fassung, Stand: 17. März 2020
Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erfordert es, auch in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Osnabrück vorbeugende Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Virus zu ergreifen und die entsprechenden Anordnungen der Behörden strikt zu befolgen. Das gilt insbesondere für Gottesdienste und andere Veranstaltungen, an denen mehrere Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Mit diesen Maßnahmen zeigen wir uns solidarisch vor allem mit den Menschen, die einem besonderen Risiko unterliegen, im Falle einer Infektion schwere Krankheitsverläufe zu erleiden.
Auf Anordnung der Behörden ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten bis auf Weiteres verboten.
Von diesem Verbot betroffen sind auch die Feiern von Erstkommunion, Firmung, Taufen und Trauungen, die bis auf Weiteres verschoben werden müssen.
Beerdigungen müssen weiterhin stattfinden. Sie dürfen derzeit allerdings nur im engsten Familienkreis begangen werden. Auf weitere Anordnungen der örtlichen Behörden ist zu achten.
Krankensalbungen können wie sonst bei infektiösen Erkrankungen unter den Rahmenbedingungen des RKI gespendet werden.
Alle sonstigen diözesanen und kirchengemeindlichen Veranstaltungen sind bis auf Weiteres abzusagen oder zu verschieben. Darunter fällt auf Bistumsebene u. a. die Nordwestdeutsche Ministrantenwallfahrt nach Osnabrück, die für den 6. Juni 2020 geplant war.
Pfarrheime und Jugendheime dürfen für Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art nicht zur Verfügung gestellt werden.
Für jede sonstige Begegnung im kirchengemeindlichen Kontext sind die Empfehlungen und rechtlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Landes Niedersachsens und der jeweiligen Landkreise und Kommunen strikt einzuhalten. In der Praxis bedeutet dies zurzeit für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen im Bistum Osnabrück:
– Vorbeugende Hygienemaßnahmen (gründliches Händewaschen und/oder Händedesinfektion) sind von allen Anwesenden strikt einzuhalten.
– Ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern ist entsprechend der Empfehlungen des RKI zwischen den Anwesenden zu wahren.
– Die Entleerung der Weihwasserbecken und die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Geländern etc. ist zwingend vorzunehmen.
– Die seitens der Kirchengemeinden zur allgemeinen Verfügung gestellten Gesangbücher sind aus den Auslagen zu entfernen.
– Sicherzustellen ist, dass Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome bestehen, vom Zutritt zu kirchlichen Räumen ausgeschlossen werden.
– Zudem ist sicherzustellen, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, keine kirchlichen Räume betreten. Auf diese Regelungen ist durch einen entsprechenden Aushang o.ä. hinzuweisen.
– Eine Liste mit Kontaktdaten der Teilnehmenden ist bei jeder Begegnung verpflichtend zu führen, um eine Erreichbarkeit im Bedarfsfall für die Gesundheitsbehörden zu gewährleisten. Hierbei reicht es nicht, eine Liste auszulegen, da durch Liste und Stift ebenfalls Infektionsrisiko besteht.
Die Auflistung der einzuhaltenden Kriterien ist nicht abschließend, sondern um die jeweils aktuellen Bedingungen der örtlich zuständigen Behörden zu ergänzen.
Bischof Franz-Josef Bode weist ausdrücklich darauf hin, dass es in der derzeitigen Situation für keinen Katholiken eine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht gibt. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienstangebote und das persönliche Gebet.
Zugleich bitten wir darum, sich eigenständig über weitere Entwicklungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie zu informieren.
Als verlässliche Quellen dienen:
– Robert-Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
– Land Niedersachsen https://www.niedersachsen.de/startseite/
– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.bzga.de/
– die örtlichen Kommunen und Landkreise.

 

Bischof Bode: Solidarität mit den durch das Coronavirus Gefährdeten

Wegen der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus hat das Bistum Osnabrück die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Osnabrück von der Feier von Gottesdiensten bis einschließlich Palmsonntag (5. April) „grundsätzlich abgeraten“. „Die gegenwärtige Situation erfordert außergewöhnliche Schritte, die zu gehen uns allen viel abverlangt“, schreibt Bode in einem Brief an die Gemeinden. Die Schritte seien aber aus Solidarität mit den durch das Virus am meisten Gefährdeten und Betroffenen notwendig. Ab kommenden Montag bleiben auch die 223 Kindertagesstätten und die 16 katholischen Schulen des Bistums in Niedersachsen bis Mitte April geschlossen.

Aufgrund des besonderen Risikopotentials seien Gottesdienste in Krankenhäusern, Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen im Bistum Osnabrück „bis auf weiteres abzusagen“, heißt es in dem Brief an die Gemeinden und Einrichtungen. Beerdigungen können nach aktuellem Stand nur in einem kleineren Rahmen stattfinden. Vor Ostern geplante Taufen und Trauungen seien nach einem Gespräch mit den betroffenen Familien zu verschieben. Auch kirchengemeindliche Veranstaltungen vor Ostern sind laut Bistum abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. „Pfarrheime und Jugendheime dürfen für Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art nicht zur Verfügung gestellt werden.“

Laut Bischof Bode gibt es in der derzeitigen Situation für keinen Katholiken eine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienstangebote und das persönliche Gebet.

Hier geht es zum Brief des Bischofs!

Hier zu den detallierten Vorgaben!

Die Auflistung der einzuhaltenden Kriterien ist nicht abschließend, sondern um die jeweils aktuellen Bedingungen der örtlich zuständigenBehörden zu ergänzen. Solltenauch nur eines dieser Kriterien oder weiterebehördlicheAuflagen nicht erfüllt werden können, ist dieFeiervon Gottesdiensten zunächst bis zum 05.04.2020 nicht erlaubt.

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3. Dokumente des Gesundheitsamtes

Heute am Donnerstag, 12.3.2020 haben Stadt und Landkreis amtliche Verfügungen zum Umgang mit dem Virus erlassen!

Hier geht es zu den amtlichen Infos:

Stadt

Landkeis