Von Land, Stadt und Landkreis sind neue Verordnungen erlassen worden für alle Bereiche des Gemeindelebens. Das Bistum hat demensprechend ebenfalls Regelungen getroffen, die wir hier weitergeben.
Das Generalvikariat schreibt: „Wir bitten Sie, vor Ort mit Augenmaß zu handeln. Die Landesverordnung schafft unter Auflagen einen Möglichkeitsraum, um Lockerungen umzusetzen. Letztendlich ist der Kirchenvorstand dafür verantwortlich, was in den kirchengemeindlichen Gebäuden zugelassen werden kann. Hier muss entschieden werden, welche Möglichkeiten Sie nutzen und in der Umsetzung leisten können, aber ggf. auch welche Möglichkeiten Sie nicht nutzen. Wenn Sie als verantwortliches Gremium entscheiden, gewisse Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, nicht umzusetzen, da z.B. Einhaltung von Hygienekonzepten nicht gewährleistet ist, ist das Ihre Entscheidung als Verantwortungsträger vor Ort.“

Das bedeutet, wir müssen uns nicht nur an die Vorgaben halten, sondern auch überlegen, was wir umgesetzt bekommen.

Gottesdienste:

  • Die Anmeldung mit Eintrittskarten, um die Zahl der Gottesdienstbesucher zu begrenzen und deren Kontaktdaten für 21 Tage zu erfassen, bleibt unverändert bestehen.
  • Die Corona-Hygieneregeln (Abstand halten, Hände desinfizieren, Maske tragen, Lüften) bleiben ebenfalls unverändert bestehen.
  • Beim Betreten / Verlassen der Kirchen muss eine medizinische Maske / FFP2 Maske getragen werden. Am Platz kann diese Maske abgelegt werden.
  • Gemeindegesang ist – reduziert – wieder erlaubt. Wir möchten ab dem kommenden Wochenende (12. und 13. Juni 2021) in unseren Gottesdiensten drei Lieder pro Messe singen. Bringen Sie gerne Ihr eigenes Gotteslob mit!

Veröffentlichungen des Bistums zum Thema Gottesdienste:
Checkliste öffentliche Gottesdienste und Hygienekonzept Gottesdienste

Gemeindehäuser:

Jetzt im Juni dürfen wir unsere Gemeindehäuser wieder öffnen. Damit wiederholt sich die Entwicklung von letztem Jahr: Auch da war im Juni – mit einem strengen Hygienekonzept – die Öffnung wieder erlaubt. Wir hatten Hygieneschulungen für alle Gruppenverantwortlichen angeboten und die Räume in unseren Häusern mit exakt vermessener Bestuhlung und Obergrenze der Besucher wieder freigegeben.

Genau diese Hygieneauflagen sind nun auch wieder gültig.

  • Abstand halten, Hände desinfizieren, Maske tragen, regelmäßig Lüften, Desinfizieren und Lüften nach einer Veranstaltung – diese Hygieneregeln gelten unverändert.
  • Gruppen können sich wieder treffen, wenn sie einen Verantwortlichen für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen benennen. Dieser ist auch dafür zuständig, die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen und ins Pfarrbüro weiterzugeben.
  • Die Obergrenze der erlaubten Besucher pro Raum muss eingehalten werden. Masken dürfen hier abgenommen werden, wenn der Sicherheitsabstand zuverlässig gewahrt wird.
  • Speisen und Getränke dürfen leider weiterhin nicht gereicht werden.

Folgende Personenzahlen sind in unseren Gemeindehäusern zugelassen:

  • Gemeindehaus St. Elisabeth:
    Gemeindesaal-Kaminraum: 20 Personen
    Konferenzraum: 5 Personen
    Musikraum: 7 Personen
  • Pfarrgemeindehaus St. Josef:
    Gemeindesaal: 18 Personen
    Jugendraum: 16 Personen
  • Gemeindehaus St. Wiho:
    Gemeindesaal: 18 Personen

Veröffentlichungen des Bistums zum Thema Gemeindehäuser:
Rahmenhygieneplan Gemeindehäuser