Gottesdienste:

  • Die Corona-Hygieneregeln – Abstand halten, Hände desinfizieren, Maske tragen, Lüften – bleiben unverändert bestehen.
  • Die Anmeldung mit Eintrittskarten bleibt ebenfalls unverändert bestehen. Dies zum einen, um die Zahl der Gottesdienstbesucher zu begrenzen, da wir sonst die Abstandsvorgaben nicht gewähleisten können, und und zum anderen, um die Kontaktdaten der Besucher für das Gesundheitsamt zu erfassen.
  • Beim Betreten / Verlassen der Kirchen muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Platz kann diese Maske abgelegt werden.
  • Gemeindegesang ist – je nach Warnstufe sehr reduziert – weiter erlaubt. Bringen Sie gerne Ihr eigenes Gotteslob mit!

Gemeindehäuser:

  • Abstand halten, Hände desinfizieren, Maske tragen, regelmäßig Lüften, Desinfizieren und Lüften nach einer Veranstaltung – diese Hygieneregeln gelten unverändert.
  • Gruppen können sich treffen, wenn sie einen Verantwortlichen für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen benennen. Dieser ist auch dafür zuständig, die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen und ins Pfarrbüro weiterzugeben.
  • Die Obergrenze der erlaubten Besucher pro Raum muss eingehalten werden. Masken dürfen hier abgenommen werden, wenn der Sicherheitsabstand zuverlässig gewahrt wird.
  • NEU: Speisen und Getränke sind neuerdings wieder erlaubt – wenn alle Anwesenden der Gruppe der 3G-Regel entsprechen und dies vom Verantwortlichen der Gruppe auch dokumentiert wird.

Folgende Personenzahlen sind in unseren Gemeindehäusern zugelassen:

  • Gemeindehaus St. Elisabeth:
    Gemeindesaal-Kaminraum: 20 Personen
    Konferenzraum: 5 Personen
    Musikraum: 7 Personen
  • Pfarrgemeindehaus St. Josef:
    Gemeindesaal: 18 Personen
    Jugendraum: 16 Personen
  • Gemeindehaus St. Wiho:
    Gemeindesaal: 18 Personen