Für die Gottesdienste ist es jetzt vorgeschrieben, eine medizinische Maske zu tragen. Entweder eine Maske wie auf dem Bild oder eine FFP2-Maske …
Was wir bisher wissen, finden Sie hier:

„Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“

In den nächsten Tagen werden die Verordnung des Landes Niedersachsen und eventl. Ordnungen des Bistums folgen.