Nach den neuen Entwicklungen geht es hier zur neuen Verordnungen des Landes Niedersachsen.
Aus dem Schreiben des Generalvikariates zur neuen Verordnung:
Sehr geehrte Herren Pfarrer, sehr geehrte Pfarrbeauftragte, sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der überarbeiteten „Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus“ vom 30.10.2020 (siehe Anhang), die am kommenden Montag, den 02.11.2020 in Kraft tritt, empfehlen wir dringend:
- Gottesdienste / Kirchgebäude: Die Feier von Gottesdiensten und die Glaubensausübung sind von den Einschränkungen nicht betroffen (vgl. § 9 (1) „Religionsausübung“ der Corona-Verordnung im Anhang). Wir empfehlen weiterhin, dass Mund-Nasen-Bedeckungen im Kirchraum nur am Sitzplatz abgenommen werden dürfen.
- Pfarrheime: Zulässig sind laut § 9 (1) weiterhin „Veranstaltungen kirchlicher Bildungsträger und von sozialen und karitativen Veranstaltungen der Gemeinden, sowie zur Unterweisung und Vorbereitung von Personen auf religiöse Feste und Ereignisse, wie zum Beispiel Erstkommunion, Firmung“. Auch dürfen „die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte“ (§ 9 (2)) durchgeführt werden, wenn die vorliegenden Hygienekonzepte eingehalten werden. Alle weiteren Veranstaltungen, die die Freizeitgestaltung betreffen, können entsprechend der Verordnung bis zum 30.11.2020 nicht stattfinden.
- Beerdigungen: Diese wurden als Veranstaltungsform dem § 9 „Religionsausübung“ explizit hinzugefügt und unterliegen somit keiner Personen-Höchstgrenze. Weiterhin gilt hier die Empfehlung, sich in Zweifelsfällen mit der örtlichen Kommune abzustimmen.
Gottesdienste bleiben erlaubt
So wurde gestern im Nachgespräch zur Pressekonferenz zum Thema Kirchen gesprochen:
Für Gottesdienste sind keine Verschärfungen der Corona-Bestimmungen geplant. „Wir haben zu den Gottesdiensten keine Verschärfungen gemacht, weisen aber darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen“, sagte Merkel. Es sei nicht als angemessen erschienen, hier die Regeln zu verschärfen. Söder verwies darauf, dass Religions- und Versammlungsfreiheit besonders sensible und wichtige Grundrechte seien.
Die Kanzlerin erklärte, es gehe darum, den Weg zu finden, sicherzustellen, dass das Land nicht in eine nationale Gesundheitsnotlage gerate und zugleich das wirtschaftliche Leben am Laufen zu halten. „Wir wissen, was wir den Menschen zumuten.“
Von daher gehen wir auch davon aus, dass die Gräbersegnungen stattfinden können.
Maske tragen und Abstand halten
Das gilt bei den Gräbersegnungen und im Gottesdienst!
Gemeindehäuser schließen vom 1.11. – 30.11.
Der Vorstand des Pfarrgemeinderates hat entschieden, aus Solidarität und aus Verantwortung die drei Gemeindehäuser in diesem Zeitraum nicht zu öffnen. Wir tragen zur Kontaktvermeidung bei.